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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns,über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung fürderen Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.

Unsere Angebote und Informationen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeleitet werden. Zuwiderhandlung macht schadensersatzpflichtig. Für die Erfüllung der Verpflichtung haftet neben dem Vollmachtgeber auch der Bevollmächtigte. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

3. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze entsprechen den in Hessen üblichen Maklerprovisionen. Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:

a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer jeweils 3%

b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 5%

c) Erbbaurecht, vom gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Käufer 1%, von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden vom Käufer 5%

d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert der Liegenschaft 1% (zahlbar vom Berechtigten)

e) bei Vermietung und Verpachtung bis zu 3 Jahren Vertragsdauer vom Mieter/Pächter 2,75 Netto-Monatsmieten; bei 3 Jahre übersteigender Vertragsdauer zzgl. 1,0 Monatsmiete. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, zzgl. 1,0 Monatsmiete Zumietungen aus im Mietvertrag vereinbarten Optionen sowie weitere Flächenzumietungen innerhalb von 12 Monaten nach Mietbeginn sind für den Mieter provisionspflichtig.

f.) Bei Staffelmietverträgen gilt die Durchschnittsmonatsmiete der im Mietvertrag vereinbarten Laufzeit. Mietfreie Zeiten und andere Incentives finden bei der Bewertung der Durchschnittsmiete keine Berücksichtigung. Zu den vorstehend genannten Provisionssätzen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zugeschlagen.

4. Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Mietursächlichkeit genügt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird,

die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustandekommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, Tausch statt Kauf/Miete, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers gelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

5. Fälligkeit der Provision

Unsere Provision wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß sofort fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserstellung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3,5% über Bundesbankdiskont berechnet.

6. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluß

Sofern aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß, der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragskopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

8. Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An der Stelle der evtl. unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.